Impressum
Zur Auswahl stehen über 3000 dreistellige Domains mit zwei Buchstaben und einer Ziffer = jede nur 1190 Euro.

Web-Gesetze = Gesetze mit eigener Domain
Gehaltsrechner für den öffentlichen Dienst

Entwicklungshelfer Gesetz 

  Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG)



 

 




  Eingangsformel
I.  Allgemeiner Teil
  § 1 Entwicklungshelfer
  § 2 Träger des Entwicklungsdienstes
  § 3 Zuwendungen des Bundes
  § 4 Entwicklungsdienstvertrag
  § 5 Leistungen durch andere Stellen
II.  Besonderer Teil
  § 6 Haftpflichtversicherung
  § 7 Krankenversicherung
  § 8 Weitergewährung der Unterhaltsleistungen
  § 9 Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit
  § 10 Leistungen bei Gesundheitsstörungen oder Tod infolge typischer Risiken des Entwicklungslandes
  § 11 Leistungen für den Fall der Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder des Todes
  § 12 Berufliche Wiedereingliederung
  § 13 Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit
  § 14
  § 15 Tagegeld bei Arbeitslosigkeit
  § 16 Feststellung der Leistungen, Verwaltungszuständigkeit
  § 17 Beamtenrechtliche Vorschriften
  § 18 Zeugnis
  § 19 Rechtsweg
III.  Änderung von Gesetzen
    § 20 bis 22
IV.  Übergangs- und Schlußvorschriften
  § 23 Bisherige Rechtsverhältnisse
  § 23a Übergangsvorschrift zu § 13
  § 23b Übergangsvorschrift zu § 13
  § 23c Übergangsvorschrift zu § 10
  § 24 Geltung in Berlin
  § 25 Inkrafttreten
  Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XVII Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1137)
- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -


 

Ergänzende Vorschriften:

Gesetz über steuerliche Maßnahmen zur Förderung von privaten Kapitalanlagen in Entwicklungsländern

Gesetz über die Finanzierungshilfe für Entwicklungsländer aus Mitteln des ERP-Sondervermögens

Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer

1277901322 netbook